Bereits im Vorfeld der Genehmigungsplanung sollen mögliche ökologische Anforderungen festgeschrieben sowie die Interessen der Anwohner, Gemeinden und anderer Nutzungsgruppen berücksichtigt werden, um eine möglichst kurze Genehmigungsphase zu gewährleisten. Basierend auf den Erkundungsergebnissen und der Abbauplanung erfolgt die Erstellung der nötigen Genehmigungsanträge z.B. gemäß Bundesberggesetz (BBergG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) oder Abgrabung-/ Wasserrecht. Dazu erforderliche hydrogeologische Gutachten, landschaftspflegerische Begleitpläne und Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) werden angefertigt.
Weiterhin können Anträge nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), z.B. zur Errichtung einer Brecher- und Siebanlage erstellt werden.
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